ich kenne die Probleme mit gemischten 3a Lebensversicherungen und bereue es sehr, 2 davon abgeschlossen zu haben. Eine von beiden habe ich bereits gekĂŒndigt, die andere werde ich vermutlich trotz allem behalten.
Ich habe eine Frage zur Kapitalbezugssteuer im Falle gestaffelter 3a-BezĂŒge. Wenn meine Lebensversicherung bis 31.12.20XX lĂ€uft, in welches Steuerjahr fallen dann diese BezĂŒge, 20XX oder 20XX+1? Ich nehme mal an, dass das Geld erst irgendwann im Janual 20XX+1 auf meinem Konto landen wird.
Vielen Dank fĂŒr Antworten, wenn das jemand sicher weiss!
Das hat mich nun interessiert und gefunden hab ich: Entscheidend ist die FĂ€lligkeit, nicht wann das Geld auf dem Konto
landet. Und genau beim 31.12. steckt eine Falle, die vermutlich zu deinen
Gunsten wirkt.
Altersleistungen werden am ersten Tag fÀllig, an dem kein
Versicherungsschutz mehr besteht. Endet der Schutz per 31.12.20XX, ist die
Kapitalleistung erst im Folgejahr steuerbar, also 20XX+1. Das gilt sogar
dann, wenn das Geld schon im Dezember ĂŒberwiesen wĂŒrde. So steht es im TaxInfo des Kantons Bern, und der Grundsatz ist
bundesgerichtlich abgestĂŒtzt.
Deine Vermutung dĂŒrfte also stimmen. Aber nicht wegen des Kontoeingangs im
Januar, sondern weil der Anspruch erst nach Ende des Versicherungsschutzes
entsteht.
Aber: Massgebend ist, was in deiner Police wirklich steht.
«LÀuft bis 31.12.» kann heissen, dass der Schutz diesen Tag noch umfasst,
dann FĂ€lligkeit am 01.01.20XX+1. Es kann aber auch ein vertraglicher Ablauf
per 31.12. gemeint sein.
Was ich an deiner Stelle machen wĂŒrde:
Police ansehen und das genau Ablauf- bzw. FĂ€lligkeitsdatum
notieren.
Bei der Versicherung schriftlich bestÀtigen lassen, in welchem Steuerjahr
die Leistung fÀllig wird.
Erst danach die restliche Staffelung planen. Alle im gleichen Jahr fÀllig
gewordenen Kapitalleistungen aus 2. SĂ€ule und 3a werden zusammengerechnet
und gesamthaft besteuert. Bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehepaaren zÀhlen
auch die BezĂŒge des Partners mit.
Tipp: Vielleicht hilft ein Anruf beim kantonalen Steueramt.
Meine 3a Lebensversicherung (LV) hatte Stichtag 01. Mai. Ich wurde aber 1 Monat spĂ€ter 65 Jahre alt. Somit hĂ€tte ich eigentlich Einlagen in 3a Konten beziehen mĂŒssen. Aber bei LV ist es so, dass der Versicherungsschutz weiterlĂ€uft, da das PrĂ€mien-Zahlungsdatum vor dem 65.Geburtstag war.
Somit konnte ich die 3a Bankkonto mit 65 auflösen und die LV wurde mir im folgenden Jahr, also mit 65 und 11 Monaten ausbezahlt.
Der Vorteil war dabei, dass ich die BezĂŒge somit Steuerlich splitten konnte.
Ich kann nur sagen, dass ich bis vor zwei Jahren auch 2 gemischte 3a hatte. Bei der Swisslife und Mobiliar. Habe beide gekĂŒndigt und ging zu Finpension. War die beste Entscheidung ever und schade brauchte ich dafĂŒr 18 Jahre.