Seit langer Zeit nutze ich meine Kreditkarte als “Steueroptimierung”. Im Dezember belaste ich sie mit Ausgaben, welche ich sowieso in naher Zukunft tätigen will. Bezahlt wird sie dann aber erst im Januar. Somit kann ich die Schulden und Schuldzinsen per 31.12. jeweils von den Steuern abziehen.
“Dank” der Annahme der Reform der Wohneigentumsbesteuerung (Eigenmietwert), sind Schuldzinsen nicht mehr abzugsfähig. Weiss jemand ob dies nur bei Hypotheken gilt oder auch bei anderen Schulden. Also bspw. bei meiner Vorgehensweise.
So richtig schlau werde ich nicht aus den Infos auf admin.ch.
Das kann ich auch nicht mit Sicherheit sagen, aber im AbstimmungsbĂĽchlein war damals die Rede davon, dass gar keine Schuldzinsen mehr abgezogen werden dĂĽrfen, auch keine Kreditzinsen (Ausnahme Ersterwerb selbstbewohntes Wohneigentum).
Ich denke, dass werden sie jetzt in Bern auspaldovern und es uns dann rechtzeitg sagen. Wird eh 2-3 Jahre dauern bis Inkraftsetzung.
Für mich ist das Thema ebenfalls schwammig. Ich habe Dezember 2024 gekauft. Soll ich jetzt bis 2028 alle Renovationen durchführen? Oder kann ich das auch danach machen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Eventuell weiss jemand mehr als ich!
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