AHV Lücken bei verheirateten wo "nur" ein Partner Gehalt bezieht

Hallo zusammen. Nun habe ich den Gesamtauszug meines individuellen AHV Kontos erhalten. Im Jahr 2015 erhielt ich meinen letzten vollen Lohn, das ist das Geburtsjahr meiner ersten Tochter. Damals rief ich an der AHV Stelle meines Wohnortes an, um zu fragen, wieviel ich denn nun jährlich einzahlen müsse, damit keine Lücke entsteht. Der freundliche Herr am Telefon informierte mich, dass meine AHV nun durch meinen Partner (verheiratet) gedeckt sei und demnach für mich keine Lücke entstünde. Jetzt bin ich grad sehr unsicher, ob dem wirklich so ist? Auf dem Gesamtauszug ist dies aus meiner Sicht nicht direkt herauszulesen. Herzlichen Dank für eure Hinweise. Anna Mela

1 „Gefällt mir“

Nach meinen bescheidenen Kenntnissen ist das genau so bei Verheirateten. Darum darf dann auch einer der Beiden frühzeitig in den Ruhestand und muss keine AHV zahlen solange der Partner noch AHV-Beiträge leistet. Kompliziert würde es erst bei einer Scheidung werden (dann würden dir Gutschriften angerechnet).

Danke Ann! Das hilft bereits sehr.

1 „Gefällt mir“

Für die Kindererziehung erhältst du Erziehungsgutschriften, diese werden im AHV Auszug nicht ausgewiesen. Bei meiner Frau steht im Auszug:
„Erziehungsgutschriften für die Jahre, in denen Sie Kinder unter 16 Jahre hatten, werden erst bei der Berechnung der Altersrente geltend gemacht. Es wird keine Verbuchung im individuellen Konto vorgenommen.“

Und für verheiratete Nichterwerbstätige gilt: Sie müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist (siehe «Auf einen Blick») und jährlich mindestens 1 060 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Dies gilt auch im Jahr der Eheschliessung oder Scheidung.

LG
Daniel

2 „Gefällt mir“

Hallo Daniel

Danke für Deine Zeilen. Somit ist alles klar.

Liebe Grüsse, Anna Mela

1 „Gefällt mir“