Ich habe 3 erwachsene, berufstĂ€tige Enkelkinder. Sie haben noch keine 3a Konto`s. Der Grund der fehlenden Konto`s ist eventuell âmangelnde Disziplinâ , aber auch, âich habe aktuell kein Geld fĂŒr die 3a - Vorsorgeâ.
Wie das bei jungen Menschen so ist, wird das Geld halt fĂŒr anderes ausgegeben.
Nun möchte ich die Enkelkinder mit BeitrĂ€ge in ein Vorsorgekonto unterstĂŒtzen. Das Ziel ist aber auch, dass die BetrĂ€ge nicht fĂŒr âanderen Unsinnâ verblödelt werden und halt mehr oder weniger gebunden sind. FĂŒr die Zukunft.
Ich kann ja selber nicht fĂŒr erwachsene Personen ein 3A-Konto eröffnen.
Kann ich aber von meinem Bank-Konto auf ein âfremdesâ 3A-Konto Geld einzahlen?
Auf was muss ich besonders achten?
Höhe der BeitrÀge = Steuerverwaltung?
Gibt es Probleme, wenn der max. Betrag einbezahlt wird, aber nur ein Lehrlingslohn als Grundlage vorhanden ist?
Ziel wÀre, bei TrueWealth ein 3A-Konto zu eröffnen.
Geht das auch, ohne den Grundbetrag von Fr. 8500.- einzubezahlen.
Also nur 3A- Konto.
WĂ€re ein anderer Anbieter sinnvoller fĂŒr meine Enkel?
Mir ist bewusst, dass vielleicht fĂŒr viele dieses âProblemâ ein Luxusproblem ist.
Aber fĂŒr meine Enkelkinder möchte ich etwas Sinnvolles machen. Auch etwas gebundenes. Man weiss ja nie, wie lange man noch lebt. Ich will nicht nur Geld geben, dass sie im âJetzt und Heuteâ gut leben. Auch spĂ€ter.
Ich bin in einer Ă€hnlichen Situation - jedoch bei meinem Neffen. Er ist zwar erst 9 Jahre alt, aber gerade in Bezug auf den Vorsorge-Auftrag sind deine Ăberlegungen dieselben wie meine:
wie stelle ich sicher, dass wenn mir etwas passiert, dass das Geld bis zum Tag X fĂŒr ihn zurĂŒckgelegt und investiert wird?
Wie stelle ich sicher, dass er das Vermögen, welches ich fĂŒr ihn anspare dann auch wirklich fĂŒr die Altersvorsorge genutzt wird, selbst wenn er VolljĂ€hrig ist? Antwort: SĂ€ule 3a.
Wie stelle ich sicher, dass er ein SĂ€ule 3a Depot und kein 3a Konto oder Police hat?
Wer ĂŒberweist in meinem Namen das Geld wohin? An ihn oder direkt an die Vorsorgestiftung?
Wie ist das mit den Steuern? Denn die gilt als Schenkung â und da gibt es steuerfreie Grenzen⊠oder ich ĂŒberweise ihm zusĂ€tzlich den Steuerbetrag, damit er die Schenkung nicht selbst versteuern muss.
Soviel ich bis jetzt heruasgefunden habe, scheint es so zu sein (beachte meine Wortwahl), dass im Prinzip jeder auf das Vorsorge-Depot eines anderen einbezahlen kann. Es darf im Total der Einzahlungen pro Jahr einfach nicht mehr als der Maximalbetrag sein - dies ist unabhÀngig vom Verdienst des Vorsorge-Depot Besitzers.
Die Schwierigkeit scheint dabei zu sein, dass die Schenkung ĂŒber den vollen jĂ€hrlichen Maximalbetrag (ich glaube das ist kantonal geregelt) bereits heute ĂŒber dem steuerfreien Maximalbetrag liegt. In 23-25 Jahren (also dann wenn es bei mir relevant werden wĂŒrde) wird der SĂ€ule 3a Maximalbetrag sicher noch einiges höher sein - die steuerfreie Schenkung aber sicher weniger stark angepasst (falls ĂŒberhaupt).
Das heisst: mein Neffe mĂŒsste dann auf die jĂ€hrliche Schenkung des Maximalbetrages Steuern bezahlen. Wenn ich das vermeiden möchte, mĂŒsste ich ihn zusĂ€tzlich den Steuerbetrag zusĂ€tzlich ĂŒberweisen - ausser, er wĂŒrde durch die 3a dann gleich viel (oder mehr) Steuern sparen, wie er durch die Schenkung bezahlen mĂŒsste.
Und ja - die Steuerersparnis scheint auch bei einem âgeschenkten 3a Maximalbetragâ zu gelten.
Ich bin auf die Antworten der anderen gespannt, denke ich kann aus dieser Unterhaltung auch noch einiges fĂŒr mich gewinnen⊠danke fĂŒr den Beitrag
fĂŒr deine schnelle Antwort. Ich habe mich in der zwischenzeit auch noch etwas schlau gemacht
Man kann eine Schenkung machen. Jedes Jahr z.B. Fr. 5000.- auf das 3a Konto.
Einen Erbvorbezug. Jedes Jahr z.B. ebenfalls Fr. 5000.- auf 3a.
Darlehen als Alternative Anstelle eines Erbvorbezugs oder einer Schenkung kann man dem Enkelkind (Neffen) ein Darlehen gewĂ€hren. Anders als ein Erbvorbezug oder eine Schenkung können (Gross-) Eltern ein Darlehen kĂŒndigen und das Geld ganz oder teilweise zurĂŒckfordern, sollten sie es spĂ€ter doch selbst benötigen. Auch fĂŒr die (Enkel-)Kinder kann es steuerlich von Vorteil sein, da das Geld weiterhin dem Darlehensgeber gehört. Als Darlehensgeber habe ich auch die Möglichkeit, das Darlehen zu einem spĂ€teren Zeitpunkt in eine Schenkung oder einen Erbvorbezug umzuwandeln.
Im Kanton Bern sind nur Erbschaften und Schenkungen an nicht Verwante steuerbar
Erbschaften und Schenkungen an Nachkommen und Ehepartner-/innen sind steuerfrei.
bei den Nachkommen (inkl. Enkelkinder)
bei Stief- oder Pflegekindern (mind. 2-jÀhriges PflegeverhÀltnis)
Ich bin kein Finanzexperte. Darum stelle ich hier auch solche Fragen. Nun bin ich gespannt, was sonst noch fĂŒr Ideen kommen. Und wo allenfalls Stolpersteine und Fallstricke liegen.
Oli fĂŒr Deinen Neffen wĂŒrde ich mal bei TrueWealth Kinderportfolios reinschauen.
Da haben aber weiterhin die Eltern die Oberhand und Vollmacht. Wenn die Eltern nicht gut wollen, können sie Deine einbezahlten BetrĂ€ge bis zur VolljĂ€hrigkeit deines Neffen âplĂŒndernâ. Und es ist dann kein 3a Konto. Kinderportfolios
In den meisten Kantonen sind Schenkungen an direkte Nachkommen (also auch Enkel) komplett steuerfrei. Es gibt da in der Regel keine fixe Obergrenze wie z. B. CHF 5â000 pro Jahr. Solche Limiten gelten eher bei nicht verwandten Personen.
Heisst: Wenn du deinen Enkeln Geld fĂŒrs 3a gibst, ist das steuerlich meist unproblematisch.
Wichtiger sind zwei andere Punkte:
3a geht nur mit Erwerbseinkommen (AHV-pflichtig)
Maximalbetrag pro Jahr bleibt bestehen (Absprache mit Eltern/Beschenktem also zwingend machen)
Und noch wichtig: Die Steuerersparnis gehört immer dem Beschenkten (weil das Konto auf ihn lÀuft), auch wenn du einzahlst.