Splitting 2. SĂ€ule

Liebe Eric und Community,

Mann kann ja bei einem Arbeitgeberwechsel und einer Pause zwischen zwei Arbeitgebern ein Splitting der Vorsorgegelder der 2. SĂ€ule machen. Soweit so gut.

GemÀss Auskunft meiner heutigen PK kann ich das VerhÀltnis der Aufteilung selber wÀhlen.

Variante 1:

FZ-Konto 1: 10%, FZ-Konto 2: 90 % des Kapitals

Das FZ-Konto 1 bringe ich beim neuen Arbeitgeber wieder in die PK ein; die Gelder auf dem FZ Konto 2 belasse ich dort und investiere soweit wie möglich in Aktien (bin 50 jÀhrig).

Nun: wenn ich 90/10 machen wĂŒrde, wĂ€re die Rendite des Kapitals auf dem FZ-Konto 2 sicher besser als in der neuen PK des neuen Arbeitgebers, aber: beim Bezug in ca. 10 -15 Jahren fallen massiv höhere Kaptialbezugssteuern an.

Variante 2:

Wenn ich 50/50 machen wĂŒrde, hĂ€tte ich spĂ€ter weniger Kapitalbezugssteuern, aber die Rendite wĂ€re insgesamt schlechter
.

Welche Variante macht aus Eurer Sicht mehr Sinn? Ich wĂŒrde auf auf Variante 1 tendieren – ist wohl trotz der höheren Kapitalbezugssteuern insgesamt besser.

Merci fĂŒr Euer Schwarmwissen und herzliche GrĂŒsse

Adrian

1 „GefĂ€llt mir“

Hallo Adrian

das ist ein spannendes Thema!
Aber ein wichtiger Punkt vorweg: Sobald du eine neue Stelle antrittst, musst du das gesamte FreizĂŒgigkeitsguthaben in die neue PK einbringen – ohne Ausnahme. Das gilt auch, wenn du Jahre spĂ€ter irgendwann wieder einen Job annimmst. Der Zeithorizont fĂŒr eine eigene Anlagestrategie ist damit nicht wirklich unplanbar.

Die Aufteilung auf zwei FZ-Konten macht deshalb nur dann wirklich Sinn, wenn du sicher weisst, dass du das Kapital im Rentenalter beziehen willst – und dauerhaft keine neue Anstellung mehr annimmst (FrĂŒhpension, SelbstĂ€ndigkeit bis Referenzalter, oder etwa Auswanderung).

Ohne diese Klarheit – also ohne fundierte Finanzplanung (Rente vs. Kapital) – ist die Splitting-Frage eigentlich nicht fundiert zu beantworten.

Falls du dir aber sicher bist: Eine beispielhafte Aufteilung von 50/50 auf zwei verschiedene FZ-Anbieter gibt dir volle FlexibilitÀt beim gestaffelten Bezug und bricht die Steuerprogression.

Lieber Gruss
Eric